Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung eines Anhörungsverfahrens zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 7/5766) – ThürGNGG 2023
Der Thüringer Landtag hat am 14. Juli 2022 den o. g. Gesetzentwurf (Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften (DS 7/5766) – ThürGNGG 2023) in erster Beratung behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat am 15. Juli 2022 beschlossen, vom 22. August bis zum 23. September 2022 ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf (DS 7/5766) durchzuführen. Die Anhörung obliegt der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.
In § 1 des Gesetzentwurfs werden für den Unstrut-Hainich-Kreis und den Landkreis Eichsfeld folgende Strukturveränderungen vorgeschlagen:
- Die Gemeinden Anrode, Dünwald und Menteroda werden aufgelöst.
- Die bisher zum Unstrut-Hainich-Kreis gehörenden Gebiete der Ortsteile Bickenriede und Zella der aufgelösten Gemeinde Anrode sowie die Gebiete der Ortsteile Beberstedt und Hüpstedt der aufgelösten Gemeinde Dünwald werden in das Gebiet des Landkreises Eichsfeld eingegliedert.
- Die Gebiete der Ortsteile Bickenriede und Zella der aufgelösten Gemeinde Anrode sowie die Gebiete der Ortsteile Beberstedt und Hüpstedt der aufgelösten Gemeinde Dünwald werden in das Gebiet der Stadt Dingelstädt eingegliedert.
- Das Gebiet des Ortsteils Hollenbach der aufgelösten Gemeinde Anrode wird in das Gebiet der Stadt Mühlhausen / Thüringen eingegliedert.
- Die Gebiete der Ortsteile Dörna und Lengefeld der aufgelösten Gemeinde Anrode, das Gebiet des Ortsteils Zaunröden der aufgelösten Gemeinde Dünwald sowie das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Menteroda werden in das Gebiet der Gemeinde Unstruttal eingegliedert.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt als Rechtsaufsichtsbehörde ein schriftliches Anhörungsverfahren für die Einwohner*innen der Gemeinde Menteroda durch.
Es findet in der Zeit vom 22. August bis zum 23. September 2022 statt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften liegt während dieses Zeitraums in der
Gemeindeverwaltung Menteroda, Holzthalebener Straße 38, 99996 Menteroda, Zimmer 6 während folgender Dienstzeiten
Montag | von 9 – 12 Uhr |
Dienstag | von 9 – 12 Uhr sowie von 13 – 18 Uhr |
Mittwoch | von 9 – 12 Uhr |
Donnerstag | von 9 – 12 Uhr sowie von 13 – 16 Uhr |
Freitag | von 9 – 11 Uhr |
zu jedermanns Einsicht (Einwohner*innen der Gemeinde Menteroda) öffentlich aus.
Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens (5090-240-1489/17) von jedermann (Einwohner*innen der Gemeinde Menteroda) schriftlich beim
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 240
Jorge-Seprún-Platz 4
99423 Weimar
zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden.
Für Stellungnahmen, die nach dem 23. September 2022 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.
Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern sowie E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet diese aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.
Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die den ausliegenden Unterlagen beiliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)" hingewiesen.
Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen,
insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden. Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben.
Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden, das auch in der Gemeindeverwaltung bereitgehalten wird. Es kann weiterhin unter:
https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-5766/ abgerufen werden.
Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthält, wird auf Ziffer Ill des ausliegenden Informationsblatts sowie das ebenfalls in der Gemeindeverwaltung ausliegende Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.
Menteroda, 28.07.2022
Martin Wacker
Bürgermeister
Verfahrensvermerk:
Ausgehangen am 28.07.2022
Abzunehmen am 24.09.2022
Abgenommen am